SATZUNG
SV Trelde -Kakenstorf von 1950 e. V.
ORGANISATORISCHES
Geschäftsordnung der Abteilung Tennis
§1. Allgemeines
Die Geschäftsordnung regelt Besonderheiten für die eigenständige Geschäftsführung der Tennisabteilung des Gesamtvereins SV Trelde-Kakenstorf von1950 e.V. (im Folgenden nur noch Gesamtverein genannt) gemäß § 4 der Satzung des Gesamtvereins. Soweit diese Geschäftsordnung nichts anderes bestimmt, gilt die Satzung des Gesamtvereins.
§ 2 Zweck, Aufgabe und Grundsätze
Ergänzend/abweichend zu § 2 der Satzung des Gesamtvereins gelten folgende Regelungen:
- Aufgabe der Tennisabteilung des Gesamtvereins ist die Pflege, Förderung und Ausübung des Tennissports.
- Im Interesse eines geordneten Spielbetriebes sind alle Mitglieder verpflichtet, sich an die Platz- und Spielordnung zu halten. Sie ist jederzeit einsehbar im Infokasten am Vereinshaus und auf der Tennis-Website sv-trelde-kakenstorf-tennis.de. Weisungen des Abteilungsvorstandes sowie seiner Beauftragten sind Folge zu leisten.
§ 3 Mitgliedschaft und Aufnahme
Ergänzend/abweichend zu § 5 der Satzung des Gesamtvereins gelten folgende Regelungen:
- Über die Aufnahme in die Tennisabteilung entscheidet der Vorstand des Gesamtvereins in Absprache mit dem Abteilungsvorstand Tennis.
- Jugendliche Mitglieder sind Jugendliche bis zum Ende des Geschäftsjahres in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Ergänzend/abweichend zu § 6 der Satzung des Gesamtvereins gelten folgende Regelungen:
Die Mitgliedschaft in der Tennisabteilung endet durch:
- Ausschluss aufgrund eines Beschlusses des Abteilungsvorstandes bei Verstoß gegen die Interessen der Tennisabteilung
- Ausschluss aufgrund eines Beschlusses des Gesamtvorstandes in Absprache mit dem Abteilungsvorstand Tennis
- Auflösung der Tennisabteilung
§ 5 Mitgliedsbeiträge/Gebühren
Ergänzend/abweichend zu § 7 der Satzung des Gesamtvereins gelten folgende Regelungen:
- Mitglieder der Tennisabteilung zahlen die jeweils gültigen Beiträge des Gesamtvereins für Erwachsene, Kinder/Jugendliche, Familien sowie passive Mitglieder.
- Bei Aufnahme in die Tennisabteilung sind ggfls. Aufnahmegebühren zu entrichten. Ob und in welcher Höhe sie erhoben werden, legt die Abteilungsversammlung fest.
- Aktive Erwachsene haben während der Freiluftsaison vom 15.04. bis 15.10. eines Jahres 4 Arbeitsstunden auf der Tennisanlage zu leisten oder je nicht geleistete Stunde einen Betrag von 20,- Euro zu zahlen. Die Arbeitsleistung u/o das Arbeitsentgelt beziehen sich jeweils vollumfänglich auf den vorstehend genannten 6 Monatszeitraum der Freiluftsaison und sind ggf. auch anteilig zu leisten.
- Für Gastspieler sind ggf. Gastspielgebühren zu entrichten. Die jeweils gültige Gastspielerregelung ist jederzeit einsehbar im Infokasten am Vereinshaus und auf der Tennis-Website sv-trelde-kakenstorf-tennis.de.
- Alle Beiträge & Gebühren sind an den Gesamtverein zu zahlen bzw. werden von diesem eingezogen.
- Einzugsermächtigungen gelten auch für die zusätzlichen Gebühren der Tennisabteilung.
§ 6 Organe der Abteilung
Ergänzend/abweichend zu § 9 der Satzung des Gesamtvereins gelten folgende Regelungen:
- Die Organe der Abteilung sind:
• die Abteilungsleitung
• die Abteilungsversammlung
• die Kassenprüfung
§ 7 Abteilungsvorstand/Wahlen
Ergänzend/abweichend zu §§ 4, 10 und 13 der Satzung des Gesamtvereins gelten folgende Regelungen:
- Der Abteilungsvorstand besteht aus:
• dem/der 1.Abteilungsvorsitzenden, dem/der 2. Abteilungsvorsitzenden und dem/der 3. Abteilungsvorsitzenden
• dem/der Kassenwart/in und dem/der stellvertretenden Kassenwartin
• dem/der Sportwart/in und dem/der stellvertretenden Sportwart/in
• dem/der Jugendwart/in und dem/der stellvertretenden Jugendwart/in
• dem/der Internetbeauftragten und dem/der stellvertretenden Internetbeauftragten
• dem/der Festausschussvorsitzenden und dem/der stellvertretenden Festausschuss- vorsitzenden - Dabei sind in dem einen Jahr der/die 1. und 3. Abteilungsvorsitzende zusammen mit dem/der Kassenwart/in, dem/der Sportwart/in, dem/der Jugendwart/in und dem/der stellvertretenden Jugendwart/in , dem/der Internetbeauftragten und dem/der Festausschussvorsitzenden und im folgenden Jahr der/die 2. Abteilungsvorsitzende sowie die übrigen Stellvertreter für 2 Jahre zu wählen.
- Für die Wahl der Kassenprüfer gilt § 13, Ziff. 2, der Satzung des Gesamtvereins sinngemäß. Eine direkte Wiederwahl der Kassenprüfer im Jahr ihres Ausscheidens ist nicht zulässig.
§ 8 Abteilungsversammlung
Ergänzend/abweichend zu § 11 der Satzung des Gesamtvereins gelten folgende Regelungen:
- Zur Abteilungsversammlung ist der Vorstand des Gesamtvereins einzuladen.
§ 9 Stimmrecht und Wählbarkeit
Ergänzend/abweichend zu § 12 der Satzung des Gesamtvereins gelten folgende Regelungen:
- Stimmberechtigt und wählbar sind nur Mitglieder der Tennisabteilung.
§ 10 Ordnungsänderung
- Änderungen dieser Ordnung erfolgen durch Beschluss der Abteilungsversammlung und bedürfen einer 2/3 Mehrheit der Stimmenzahl der anwesenden Mitglieder.
- Die Neufassung des § 5, Ziffer 3 der Geschäftsordnung wurde auf der Abteilungsversammlung am 01.03.2024 beschlossen.
- Die redaktionellen Änderungen der Geschäftsordnung sowie die Neufassung des § 7 Abteilungsvorstand/Wahlen wurden auf der Abteilungsversammlung am 29.04.2022 beschlossen. Damit verliert die bisherige Fassung vom 22.04.2022 ihre Gültigkeit und ab sofort gilt die Geschäftsordnung der Abteilung Tennis in der Fassung vom 01. März 2024.
Kakenstorf, den 01.03.2024
Sebastian Poetzscher, 1.Vorsitzender
Björn Endrejat, 2.Vorsitzender
Jürgen Flothow, 3. Vorsitzender